Am 27. August 2009 behandelte die Ständerat Kommission Wissenschaft Bildung und Kultur (WBK-S) erneut die Motion betreffend der Regulierung des Handels mit Robbenprodukten in der Schweiz.
In ihrer Medienmitteilung schreibt die WBK-S: “Am 26. März 2009 lehnte die WBK-S die Motion NR (Aeschbacher). Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei (08.3432) ab, reichte jedoch die Kommissionsmotion Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd (09.3355) ein (vgl. Medienmitteilung vom 26. März 2009), welche im Rat noch nicht behandelt wurde. Inzwischen stimmte das Europäische Parlament einer Verordnung zu, die einen kommerziellen Import von Robbenerzeugnissen sämtlicher Robbenarten in die EU untersagt, wobei Ausnahmen für Robbenerzeugnisse, die von Inuits und anderen indigenen Gemeinschaften als Teil ihrer Tradition und ihres Lebensunterhaltes gewonnen werden, weiterhin möglich sind. Eine weitere Ausnahme bildet der Import von Robbenerzeugnissen für den persönlichen Gebrauch. Der Kommission lagen zwei Anträge vor. Der erste orientiert sich an die Bestimmungen der EU und der andere erweitert den Text der Kommissionsmotion 09.3555 mit dem Auftrag an den Bundesrat, bei der Änderung der Rechtsgrundlagen die massgeblichen bilateralen Abkommen mit der EU zu beachten. Letzterer wurde mit 5 zu 3 Stimmen angenommen.”
OceanCare ist enttäuscht, dass die WBK-S es verpasst hat, die Weichen so zu stellen, dass die Schweiz davor zu schützen, eine Handelsplattform für Robbenprodukte zu werden. Glücklicherweise ist noch nichts definitiv entschieden. OceanCare bleibt am Ball und setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Schweiz frei von Robbenprodukten aus kommerzieller Jagd bleibt.
Schlagworte: Robbenprodukte, WBK-S Motion 09.3355